Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Die „überbetriebliche Lehrlingsunterweisung“ (ÜLU) ist Teil der dualen Ausbildung zum/zur Land- & Baumaschinenmechatroniker/in. Ihr liegt die Überlegung zugrunde, dass die im Durchschnitt eher kleineren Handwerksunternehmen nicht immer in der Lage sein können, die jeweils aktuellste Maschinentechnik im Tagesgeschäft vorzuhalten. Daher werden die Auszubildenden eines Jahrgangs innungsweise für einige Wochen zu speziell auf die Berufe abgestimmten ÜLU-Kursen an zumeist eigens dafür ausgestatteten überbetrieblichen Schulungsstätten zusammengezogen und erlernen und vertiefen dort intensiv neue Technologien.
Außerdem dienen die ÜLU-Kurse dazu die Ausbildung an die rasche technische Entwicklung der Branche anzupassen, damit der zukünftige bzw. die zukünftige Land- & Baumaschinenmechatroniker/in am Ende der Ausbildung auch „up to date“ ist. Bundesverband und Gewerkschaften stimmen Umfang und Inhalte, der in der Branche richtigen ÜLU-Maßnahmen, regelmäßig ab und empfehlen sie zur Anwendung.
Die ÜLUs werden dann bundesweit pro Teilnehmer/in einheitlich finanziell bezuschusst: in der Fachstufe (ab 2. / 3. Lehrjahr) vom Bundes-Wirtschaftsministerium, in der Grundstufe vom Land. Herr des Verfahrens muss jedoch die Innung vor Ort bleiben.
Das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik an der Leibniz Universität Hannover (HPI), mit dem der Bundesverband in Sachen ÜLU kooperiert, stellt auf seiner Website die Unterweisungspläne aller Kurse als PDF-Dateien zu Verfügung. Für die einzelnen ÜLU-Kurse haben Experten von ÜBL-Kursstätten „Umsetzungslehrgänge“ erarbeitet. Kollegen aus Innungen und Schulen kann der Bundesverband die Kontakte gern weiter vermitteln.